Artikel 13

Der Tag des 13. Februars 2019 wird möglicherweise noch vielen in Erinnerung bleiben, da an diesem das Schicksal des Internets, wenn auch nur vorerst, besiegelt wurde, mit dem vermeintlichen Grauen, welches den Namen “Artikel 13” trägt.

Zur Hintergrundgeschichte kann man sagen, dass sich EU-Politiker schon seit längerer Zeit über eine neue Richtlinie beraten, welche das geistige Eigentum und das Urheberrecht betreffen. Das Urheberrecht bedeutet im Prinzip das: Wenn du ein Foto oder ein Video aufnimmst, oder sogar ein Lied komponierst oder sonstiges, besitzt du das Urheberrecht über jenes und darfst entscheiden, was damit passiert.

Doch einer der Punkte dieser Richtlinie trägt den berüchtigten und mittlerweile auf den sozialen Netzwerken weitverbreiteten Namen “Artikel 13”. Dieser besagt unter anderem, dass zum Beispiel soziale Netzwerke wie YouTube, Instagram, Twitter, Facebook, etc., sich besser um den Schutz des geistigen Eigentums und des Urheberrechts kümmern sollten.

Wie es aktuell aussieht, ist, dass wenn du das Urheberrecht über etwas besitzt und jemand anderes das verwenden will, muss diese Person dich erst einmal um Erlaubnis fragen, da du ja nach wie vor über das Urheberrecht verfügst. Doch es ist kein unbekanntes Problem im Internet, dass sich ein Großteil nicht daran hält und das geistige Eigentum anderer unerlaubt benutzt und für sich selbst weiterverwendet. So weiß Lisa nicht, dass Anna mal geschwind ihr selbstkomponiertes Lied auf YouTube hochlädt.

Jene Personen, welche aber diese Urheberrechte missbilligen, müssen gegenwärtig noch mit gewissen Konsequenzen rechnen, da sie mit “fremden Eigentum” hantieren als wäre es ihr eigenes. Deswegen hat der rechtmäßige Eigentümer auch jedes Recht, z. B. Geld für das unerlaubte Verwenden des eigenen geistigen Eigentums zu verlangen und zu veranlassen, dass die, welche jenes nicht achten, bestraft werden. So sah es zumindest bisher aus.

Doch mit der Einführung dieser neuen Richtlinie und dem Artikel 13, sollen nun nicht nur die, die das Urheberrecht verletzen, Ziel von Strafen und Beschwerden werden, sondern auch die Plattformen, auf welchen Missbraucher aktiv sind und dort das Medium, mit welchem sie gegen das Urheberrecht verstoßen haben, zu bestrafen. Wenn man sich einmal vor Augen ruft, wie viele Benutzer auf Plattformen wie YouTube, Instagram, Facebook usw. täglich aktiv sind und wie viele davon täglich gegen das Urheberrecht verstoßen, könnte das ziemlich teuer für YouTube und Instagram werden.

Doch wie wollen sie das dann verhindern? Durch die Einführung von sogenannten „Uploadfiltern“!
„Uploadfilter“, also bestimmte Computerprogramme, sollen somit dann überprüfen was hochgeladen werden darf und was nicht.

Doch kann so etwas überhaupt funktionieren? Viele befürchten, dass diese „Uploadfilter“ nicht die beste Methode sind, da solche Computerprogramme nicht richtig entscheiden können, in welchen Fällen eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Wenn also unklar ist, ob ein Urheberrechtsverstoß vorliegt oder nicht, dann entscheidet die Maschine, dass im Zweifelsfall einer vorliegt und verbietet den Upload, bzw. löscht den Inhalt einfach, obwohl dieser eigentlich kein Problem darstellt.

Kann das wirklich das Ende des Internets sein, wie wir es kennen? Das ist bisher noch recht unklar, da dieses Gesetz nach wie vor noch nicht beschlossene Sache ist. Und ob es jetzt wirklich Realität wird, oder in welcher Form es in Kraft trifft, gar wann es so weit ist, bleibt vorerst noch unklar. Oder ob es vielleicht doch nur schlimmer klingt, als es wirklich ist, weiß man momentan auch noch nicht. Wenn man allerdings betrachtet, wie anscheinend das ganze Internet protestiert, kann man nur hoffen, dass Artikel 13 nicht in der momentan vorgestellten Weise verabschiedet wird.

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